Die Pflege entwickelt sich weiter. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Ziel ist es, Pflegefachkräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.
Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte
Pflegefachpersonen sollen ihre Qualifikation künftig stärker einbringen können. Das Gesetz sieht vor, dass Pflegekräfte abhängig von Ausbildung und Qualifikation mehr Verantwortung übernehmen und bestimmte Tätigkeiten eigenständiger durchführen können. Dadurch sollen Versorgungsabläufe vereinfacht und Arztpraxen entlastet werden.
Änderungen bei den Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Regelungen:
Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist nun grundsätzlich nur noch ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr erforderlich.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können weiterhin freiwillig zusätzliche Beratungen in Anspruch nehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung muss weiterhin im häuslichen Umfeld stattfinden.
Prävention und Selbstständigkeit gewinnen an Bedeutung
Die aktuellen Reformen verfolgen das Ziel, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Themen wie Sturzprävention, Mobilitätsförderung, Wundversorgung, Demenzbegleitung und die Unterstützung pflegender Angehöriger werden deshalb zunehmend wichtiger.
Was wir Angehörigen und Pflegebedürftigen empfehlen
Die gesetzlichen Leistungen werden zunehmend komplexer. Deshalb empfehlen wir:
Beratungsangebote frühzeitig zu nutzen,
Pflegegrade regelmäßig überprüfen zu lassen,
Hilfsmittel und Entlastungsleistungen auszuschöpfen,
Wunden und gesundheitliche Veränderungen frühzeitig fachlich beurteilen zu lassen,
Angehörige aktiv in Beratung und Schulungen einzubeziehen.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Pflegebedürftigkeit zu stabilisieren und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Unser Fazit:
Viele Informationen in sozialen Medien vermitteln derzeit den Eindruck einer umfassenden Pflegerevolution. Tatsächlich befinden sich zahlreiche Reformvorhaben noch in der politischen Diskussion. Bereits umgesetzt sind jedoch die Entbürokratisierung der Beratungseinsätze, die Erweiterung pflegerischer Kompetenzen und die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Beratung.
Wir beobachten die Entwicklungen laufend und unterstützen unsere Klienten und Angehörigen dabei, die vorhandenen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung bestmöglich zu nutzen.
Bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeberatung, Wundversorgung oder Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sprechen Sie uns gerne an.
Quellen (Stand Juni 2026):
Bundesgesundheitsministerium – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Bundesregierung – Qualifikation von Pflegekräften nutzen
§ 37 SGB XI (Gesetze im Internet)
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Pflegewegweiser NRW – Änderungen in der Pflege 2026
039458953999 (Nachmittags, Nachts und am Wochenende länger Klingeln lassen)
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